{"id":23,"date":"2013-05-28T09:49:02","date_gmt":"2013-05-28T09:49:02","guid":{"rendered":"http:\/\/andcute.com\/ikec\/?page_id=23"},"modified":"2013-05-28T09:49:02","modified_gmt":"2013-05-28T09:49:02","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/ikec.de\/?page_id=23","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung<\/strong><br \/>\n<em>Neufassung der Satzung mit Datum vom 26.01.1993<\/em><br \/>\n<em>zur Verabschiedung am 18.04.2010<\/em><\/p>\n<p><strong>\u00a71 Vereinsname, Vereinsform, Sitz des Vereins<\/strong><br \/>\n1. Der Verein &#8221; International Kids&#8217; English Club e.V.&#8221; wurde am 11.03.1975 unter dem Namen<br \/>\n&#8220;Internationale Kindergruppe e.V.&#8221; gegru\u0308ndet und ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des<br \/>\nVereins ist Darmstadt.<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Zwecke des Vereins<\/strong><br \/>\nDer Verein &#8221; International Kids&#8217; English Club e.V.&#8221; verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinnu\u0308tzige<br \/>\nZwecke im Sinne des Abschnitts &#8220;Steuerbegu\u0308nstigte Zwecke&#8221; der Abgabenordnung, \u00a7\u00a7 51-68 der jeweiligen<br \/>\nFassung.<br \/>\n\u00dcbergeordneter, gemeinnu\u0308tziger Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedankens,<br \/>\nder Toleranz und der internationalen Gesinnung, die durch konkrete Veranstaltungen auf dem Gebiet der<br \/>\nErziehung, Bildung und Kultur erreicht werden sollen.<br \/>\nDie Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch<br \/>\n1. regelm\u00e4\u00dfige Veranstaltungen wie in der englischen Sprache abgehaltenen Sprachkurse und<br \/>\nSpielgruppen, in denen Kindern englischsprachiger Eltern im Verein die M\u00f6glichkeit gegeben wird, ihre<br \/>\nenglische Muttersprache mu\u0308ndlich wie schriftlich zu u\u0308ben und zu pflegen und,<br \/>\n2. einzelne in der englischen Sprache abgehaltene Veranstaltungen mit bildendem Charakter, wie<br \/>\nLesemarathons, museumsp\u00e4dagogische Veranstaltungen und Veranstaltungen, die der Pflege des<br \/>\nKulturgutes dienen.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Steuerbegu\u0308nstigte Zwecke<\/strong><br \/>\n1. Der Verein verfolgt seine Ziele ausschlie\u00dflich und unmittelbar durch eigenes Wirken auf gemeinnu\u0308tziger<br \/>\nGrundlage i.S. des Abschnitts \u201eSteuerbegu\u0308nstigte Zwecke\u201c, \u00a7\u00a7 51-68 AO (Abgabenordnung), in der<br \/>\njeweiligen Fassung.<br \/>\n2. Er ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n3. Mittel des Vereins du\u0308rfen nur fu\u0308r die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<br \/>\n4. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Vorstand arbeitet<br \/>\nehrenamtlich und unentgeltlich.<br \/>\n5. Es darf daru\u0308ber hinaus keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch<br \/>\nunverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Vergu\u0308tungen begu\u0308nstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Mitglieder des Vereins<\/strong><br \/>\n1. Ordentliche Mitglieder des Vereins bestehen aus natu\u0308rlichen Personen, die vom Vorstand in den Verein<br \/>\naufgenommen sind und das 18. Lebensjahr u\u0308berschritten haben. Eine Familie gilt als Mitglied und zahlt<br \/>\neinen Mitgliedsbeitrag.<br \/>\n2. Ehrenmitglieder sind Personen, die sich im Verein hervorragende Verdienste erworben haben. Sie werden<br \/>\nvon der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern berufen oder<br \/>\nabberufen.<br \/>\n3. F\u00f6rdernde Mitglieder bestehen aus natu\u0308rlichen oder juristischen Personen oder Gesellschaften, die mit<br \/>\nihren Beitr\u00e4gen den Verein regelm\u00e4\u00dfig finanziell oder mit Materialspenden unterstu\u0308tzen.<br \/>\n4. Pflichten der Mitglieder bestehen darin, Mitgliedsbeitr\u00e4ge und anfallende Klassen- oder Gruppenbeitr\u00e4ge<br \/>\nzu bezahlen .<br \/>\n5. Rechte der Mitglieder umfassen<br \/>\n\u00b7 die Teilnahme an unregelm\u00e4\u00dfigen Veranstaltungen, sowie \u2013 ausschlie\u00dflich nach sozialem und<br \/>\nakademischen Ermessen der Klassenleiter &#8211; an regelm\u00e4\u00dfigen Veranstaltungen wie Englischkursen oder<br \/>\nSpielgruppen.<br \/>\n\u00b7 Elternversammlungen der Klassen- oder Gruppenmitglieder nach Bedarf nach mindestens<br \/>\nzweiw\u00f6chiger Anku\u0308ndigung einzuberufen.<br \/>\n\u00b7 das Recht den Vorstand u\u0308ber individuelle Themen zu befragen, die das Mitglied selbst betreffen, z.B.<br \/>\ndie Aufnahme des eigenen Kindes in eine Klasse oder eine Gruppe.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1. Voraussetzung fu\u0308r den Erwerb der Mitgliedschaft ist das Stellen eines schriftlichen Antrages mit der Bitte<br \/>\num Aufnahme in den Verein. Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten. Bei beschr\u00e4nkt<br \/>\nGesch\u00e4ftsf\u00e4higen, insbesondere bei Minderj\u00e4hrigen ist der Antrag von den gesetzlichen Vertretern zu<br \/>\nunterschreiben. Diese verpflichten sich damit zur Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge fu\u0308r den beschr\u00e4nkt<br \/>\nGesch\u00e4ftsf\u00e4higen.<br \/>\n2. Das Vorstandsmitglied, dass die Mitgliedschaften verwaltet, entscheidet vorbehaltlich seiner Zustimmung<br \/>\nim Auftrag des Vorstands u\u0308ber den Aufnahmeantrag des Bewerbers. Der Vorstand best\u00e4tigt diese<br \/>\nEntscheidung nach freiem Ermessen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Bewerber ist<br \/>\nu\u0308ber die vom Vorstand getroffene Entscheidung in Kenntnis zu setzen. Eine Begru\u0308ndung der Entscheidung<br \/>\nist nicht notwendig.<br \/>\n3. Lehnt der Vorstand den Aufnahmeantrag des Bewerbers ab, so steht dem Betroffenen das Recht zu, die<br \/>\nMitgliederversammlung anzurufen. Diese entscheidet endgu\u0308ltig u\u0308ber Aufnahme oder Ablehnung.<br \/>\n4. Jedes Mitglied erh\u00e4lt nach der Aufnahme auf Wunsch ein Exemplar der Vereinssatzung.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1. Die Mitgliedschaft endet durch<br \/>\n&#8211; freiwilligen Austritt,<br \/>\n&#8211; Tod,<br \/>\n&#8211; Aufl\u00f6sung,<br \/>\n&#8211; Ausschluss,<br \/>\n&#8211; L\u00f6schung aus der Mitgliederliste.<br \/>\n2. Der freiwillige Austritt muss durch eine schriftliche Austrittserkl\u00e4rung gegenu\u0308ber dem Vorstand erfolgen.<br \/>\nBei Minderj\u00e4hrigen ist die Austrittserkl\u00e4rung auch vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.<br \/>\nDer Austritt kann nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres, das hei\u00dft unter Einhaltung einer Ku\u0308ndigungsfrist von<br \/>\n3 Monaten erfolgen. Das Mitglied ist bis zu seinem Ausscheiden verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu<br \/>\nentrichten.<br \/>\n3. Durch den Tod wird bei einer natu\u0308rlichen Person die Mitgliedschaft sofort beendet. Handelt es sich um<br \/>\neine juristische Person, endet die Mitgliedschaft durch deren Aufl\u00f6sung und somit dem Verlust der<br \/>\nRechtsf\u00e4higkeit.<br \/>\n4. Der Ausschluss erfolgt aus folgenden Gru\u0308nden:<br \/>\n&#8211; wegen unehrenhaftem und vereinssch\u00e4digendem Verhalten innerhalb und au\u00dferhalb des<br \/>\nVereins,<br \/>\n&#8211; wegen Versto\u00dfes gegen die Vereinssatzung.<br \/>\nDer Ausschluss kann nur aus den bereits genannten Gru\u0308nden und nur durch Beschluss des Vorstandes<br \/>\nerfolgen. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen den Beschluss kann das Mitglied<br \/>\nbinnen eines Monats nach Zugang schriftlich Einspruch beim Vorstand einlegen. \u00dcber diesen Einspruch<br \/>\nentscheidet dann die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung.<br \/>\n5. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gel\u00f6scht werden, wenn es trotz<br \/>\nschriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen im Ru\u0308ckstand ist. Die L\u00f6schung darf erst<br \/>\nbeschlossen werden, wenn nach Absendung der Mahnung die L\u00f6schung angedroht wurde.<br \/>\n6. S\u00e4mtliche Schreiben des Vereins an die Mitglieder, insbesondere auch Beschlu\u0308sse jedweder Art, gelten 3<br \/>\nTage nach der Absendung per Post an die zuletzt bekannte Adresse des Mitglieds als zugegangen.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\n1. Jedes Vereinsmitglied hat zu Beginn eines Kalenderjahres den Jahresbeitrag ohne besondere<br \/>\nAufforderung zu entrichten. Die H\u00f6he des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<br \/>\n2. Ein Rabatt auf den f\u00e4lligen Jahresbeitrag kann vom Vorstand festgelegt werden.<br \/>\n3. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge von f\u00f6rdernden Mitgliedern setzt der Vorstand im Einvernehmen mit dem<br \/>\nf\u00f6rdernden Mitglied fest.<br \/>\n4. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung eines Jahresbeitrages befreit.<br \/>\n5. Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind, k\u00f6nnen die Beitr\u00e4ge gestundet oder fu\u0308r die Zeit der<br \/>\nNotlage teilweise oder ganz erlassen werden. \u00dcber die Stundung und die H\u00f6he des Erlasses entscheidet der<br \/>\nVorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Organe des Vereins<\/strong><br \/>\nOrgane des Vereins sind<br \/>\n&#8211; die Mitgliederversammlung und<br \/>\n&#8211; der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist fu\u0308r folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\na) Entlastung des Gesamtvorstandes,<br \/>\nb) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,<br \/>\nc) Beschlussfassung u\u0308ber \u00c4nderung der Satzung und u\u0308ber die Aufl\u00f6sung des Vereins,<br \/>\nd) Beschlussfassung u\u0308ber den Einspruch von Mitgliedern gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss des<br \/>\nVorstands,<br \/>\ne) Beschlussfassung u\u0308ber die Aufnahme eines vom Vorstand abgelehnten Neumitglieds in den Verein,<br \/>\nf) Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<br \/>\ng) Entgegennahme und Genehmigung des schriftlichen Jahresberichts des Vorstandes und des<br \/>\nRechnungsabschlusses des vorangegangenen Kalenderjahres,<br \/>\nh) Vorschl\u00e4ge u\u0308ber die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft,<br \/>\ni) Beratung und Beschlussfassung u\u0308ber sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1. Mindestens einmal im Jahr \u2013 jeweils im 1. Halbjahr des Kalenderjahres bis sp\u00e4testens 30.6. \u2013 ist eine<br \/>\nordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Sie wird nach einem Vorstandsbeschluss vom Vorstand<br \/>\neinberufen.<br \/>\nDie Einberufung erfolgt schriftlich mit einfachem Brief per Post oder per e-Mail-Schreiben unter Angabe der<br \/>\nTagesordnung mit einer Frist von 2 Wochen. Das Einladungsschreiben gilt den Mitgliedern als bekannt<br \/>\ngegeben, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.<br \/>\nDie Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<br \/>\n2. Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine<br \/>\nErg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung<br \/>\ndie Erg\u00e4nzung bekanntzugeben. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die in der<br \/>\nMitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Versammlung.<br \/>\n3. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des<br \/>\nVereins dies erfordert oder ein Fu\u0308nftel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der<br \/>\nGru\u0308nde beantragt.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder des Vereins, wobei jede Familie als ein Mitglied z\u00e4hlt<br \/>\nund eine Stimme hat.<br \/>\n2. Fu\u0308r die Beschlussf\u00e4higkeit der Mitgliederversammlung genu\u0308gt die Anwesenheit eines Mitglieds. Bei<br \/>\n\u00c4nderungsbeschlu\u0308ssen, die den Zweck des Vereins betreffen, mu\u0308ssen alle Mitglieder &#8211; notfalls schriftlich &#8211;<br \/>\nbefragt werden.<br \/>\n3. Die \u00dcbertragung des Stimmrechts auf andere Vereinsmitglieder durch schriftliche Vollmacht ist m\u00f6glich,<br \/>\nsofern sich dadurch nicht mehr als 3 fremde Stimmen in einer Hand vereinigen. Die schriftliche Vollmacht ist<br \/>\ndem Versammlungsleiter rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Mitgliederversammlung vorzulegen.<br \/>\n4. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden<br \/>\nVorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Schatzmeister geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend,<br \/>\nbestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter.<br \/>\n5. Abstimmungen mu\u0308ssen schriftlich durchgefu\u0308hrt werden, wenn ein Drittel der erschienenen<br \/>\nstimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<br \/>\n6. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit<br \/>\ndie Stimme des Vorsitzenden. Stimmenthaltungen gelten als ungu\u0308ltige Stimmen. Beschlu\u0308sse u\u0308ber Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\nbedu\u0308rfen einer Mehrheit von 3\/4 der anwesenden Mitglieder, die freiwillige Aufl\u00f6sung des<br \/>\nVereins einer Mehrheit von 4\/5 der anwesenden Mitglieder, die \u00c4nderung des Vereinszwecks bedarf der<br \/>\nZustimmung aller Mitglieder.<br \/>\n7. Fu\u0308r Wahlen gilt folgendes:<br \/>\na) Der Versammlungsleiter oder der Vorstand kann die Versammlungsleitung fu\u0308r die Dauer des Wahlgangs<br \/>\nund der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss u\u0308bertragen.<br \/>\nb) Stehen au\u00dfer den bisherigen Vorstandsmitgliedern keine weiteren Kandidaten zur Verfu\u0308gung, so kann die<br \/>\nMitgliederversammlung die Wiederwahl in einem Durchgang beschlie\u00dfen und vornehmen, auch wenn sich,<br \/>\nabgesehen von der Person des Vorstandes, eine andere \u00c4mterverteilung ergibt.<br \/>\nc) Werden mehrere Kandidaten fu\u0308r die Wahl vorgeschlagen, so stellt sich jeder der vorgeschlagenen<br \/>\nKandidaten einzeln zur Wahl. Die Mitgliederversammlung kann Abweichungen von diesem Verfahren<br \/>\nbeschlie\u00dfen.<br \/>\nd) Gew\u00e4hlt ist, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen gu\u0308ltigen Stimmen auf sich vereinigt. Erh\u00e4lt kein<br \/>\nBewerber diese Mehrheit, so findet unmittelbar im Anschluss eine Stichwahl unter den Bewerbern statt. Zur<br \/>\nStichwahl stellen sich die beiden Bewerber, die beim ersten Wahlgang die h\u00f6chsten Stimmenzahlen erhalten<br \/>\nhaben. Ergibt sich bei mehreren Bewerbern im ersten Wahlgang Stimmengleichheit, entscheidet das Los,<br \/>\nwer fu\u0308r eine Stichwahl kandidiert. Im Falle einer Stichwahl ist der Bewerber gew\u00e4hlt, der von den gu\u0308ltig<br \/>\nabgegebenen Stimmen die h\u00f6chste Stimmenzahl erh\u00e4lt. Ist die Zahl der Stimmen gleich, entscheidet das<br \/>\nLos.<\/p>\n<p><strong>\u00a712 Protokollierung der Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1. Die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlu\u0308sse sind zu protokollieren.<br \/>\n2. Die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit des Protokolls ist von dem Protokollfu\u0308hrer, dem Vorsitzenden oder<br \/>\ndessen Vertreter, ggf. auch von dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen. Das Protokoll muss au\u00dferdem<br \/>\nOrt, Datum, Tagungszeit (Beginn\/Ende) und die jeweiligen Beschluss- und Abstimmungsergebnisse<br \/>\nenthalten.<br \/>\n3. Jedes Mitglied hat das Recht, seine eigenen Antr\u00e4ge in das Protokoll aufnehmen zu lassen.<br \/>\n4. Die Protokolle sind vor Verlust zu schu\u0308tzen und beim Vorstand zu verwahren.<\/p>\n<p><strong>\u00a713 Vorstand<\/strong><br \/>\n1. Dem Vorstand geh\u00f6ren 7 Mitglieder an, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden<br \/>\nVorsitzenden, dem Kassenwart und weiteren 4 Beisitzern.<br \/>\n2. Der Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB ist der 1. und der Stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten den<br \/>\nVerein gemeinsam.<br \/>\n3. Mitglieder des Vorstandes u\u0308ben ihr Amt ehrenamtlich aus. Ihnen entstehende Kosten sind vom Verein in<br \/>\nnachgewiesener H\u00f6he zu erstatten.<\/p>\n<p><strong>\u00a714 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes<\/strong><br \/>\n1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung fu\u0308r die Dauer von 1 Jahr gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch bis<br \/>\nzur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Zu Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins gew\u00e4hlt<br \/>\nwerden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.<br \/>\nScheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der Vorstand ein<br \/>\nErsatzmitglied fu\u0308r die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds.<\/p>\n<p><strong>\u00a715 Aufgaben des Vorstands<\/strong><br \/>\n1. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist fu\u0308r alle Angelegenheiten zust\u00e4ndig, die nicht durch<br \/>\ndie Satzung einem anderen Vereinsorgan u\u0308bertragen worden sind. Er soll sich mehrfach im Jahr zu<br \/>\nVorstandssitzungen zusammenfinden.<br \/>\n2. In seinen Wirkungskreis fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:<br \/>\na) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie der Aufstellung der Tagesordnung,<br \/>\nb) Ausfu\u0308hrung von Beschlu\u0308ssen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes, dazu geh\u00f6rt die Eintragung<br \/>\nvon Satzungs\u00e4nderungen und Wechsel der Vorstandsmitglieder im Vereinsregister,<br \/>\nc) Beschlussfassung u\u0308ber die Aufnahme von Mitgliedern,<br \/>\nd) Beschlussfassung u\u0308ber die L\u00f6schung eines Mitglieds von der Mitgliederliste sowie u\u0308ber den Ausschluss<br \/>\neines Mitglieds,<br \/>\ne) Berufung und Abberufung von Ehrenmitgliedern.<\/p>\n<p><strong>\u00a716 Verfahrensordnung fu\u0308r die Beschlu\u0308sse anl\u00e4sslich von Vorstandssitzungen<\/strong><br \/>\n1. Der Vorstand beschlie\u00dft in Sitzungen, die vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom<br \/>\nstellvertretenden Vorsitzenden einberufen werden. Die Tagesordnung braucht nicht angeku\u0308ndigt zu werden.<br \/>\nEine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.<br \/>\n2. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei<br \/>\nBeschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gu\u0308ltigen Stimmen; bei Stimmengleichheit<br \/>\nentscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des 2. Vorsitzenden.<br \/>\n3. Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschlie\u00dfen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem<br \/>\nGegenstand der Beschlussfassung zustimmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a717 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins, der Aufhebung des Vereins oder dem Wegfall der steuerbegu\u0308nstigten Zwecke<br \/>\nf\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an das Deutsche Komitee fu\u0308r Unicef, (UNICEF Deutschland, H\u00f6ninger Weg<br \/>\n104, 50969 K\u00f6ln), das es ausschlie\u00dflich fu\u0308r gemeinnu\u0308tzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Neufassung der Satzung mit Datum vom 26.01.1993 zur Verabschiedung am 18.04.2010 \u00a71 Vereinsname, Vereinsform, Sitz des Vereins 1. Der Verein &#8221; International Kids&#8217; English Club e.V.&#8221; wurde am 11.03.1975 unter dem Namen &#8220;Internationale Kindergruppe e.V.&#8221; gegru\u0308ndet und ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Darmstadt. \u00a72 Zwecke des Vereins Der Verein [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"jetpack_post_was_ever_published":false,"footnotes":""},"class_list":["post-23","page","type-page","status-publish","hentry","entry"],"jetpack_sharing_enabled":true,"jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/P3QKcN-n","_links":{"self":[{"href":"http:\/\/ikec.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/23","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/ikec.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/ikec.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/ikec.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/ikec.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=23"}],"version-history":[{"count":0,"href":"http:\/\/ikec.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/23\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/ikec.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=23"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}